Systemische Soziotherapie

Nach meinem Umzug biete ich nun systemische Soziotherapie im Bereich Enger und Spenge an.

Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist gem. § 37a SGB V ein ambulantes Behandlungsangebot der Krankenkassen für psychisch erkrankte Menschen. Die Basis ist das regelmäßige soziotherapeutische Beratungsgespräch bzw. die soziotherapeutische Intervention.

Voraussetzung hierfür ist eine psychische Erkrankung, bzw. eine dementsprechende Diagnose. Soziotherapie ist im Rahmen der Regelversorgung oder in begründeteren Einzelfällen verordnungsfähig. Soziotherapie ist grundsätzlich eine Leistung für Erwachsene, in Ausnahmefällen kann eine Verordnung allerdings auch unter 18 Jahren erfolgen.

Die Diagnose einer psychischen Erkrankung wird von jedem Menschen anders aufgenommen, verarbeitet und bewertet.

Aus systemischer Sicht betrachtet man die psychische Erkrankung nicht nur als Krankheit, sondern versteht sie auch als Lösungsversuch für problematische Lebenskonstellationen.

Die Soziotherapie richtet sich mit ihrem Behandlungsangebot anhand der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen aus, um Betroffenen in einer selbstständigen Lebensführung zu unterstützen und sie langfristig von fremder Hilfe unabhängig zu machen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Eine weitere Voraussetzung für die Soziotherapie ist ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivation und Kommunikationsfähigkeit.

Soziotherapie möchte Menschen mit psychischen Diagnosen durch regelmäßige Gespräche oder Trainings individuell unterstützten:

  • einen ressourcen- und lösungsorientierten Blick auf das eigene Leben zu fördern
  • hilfreiche Behandlungsangebote annehmen und wahrnehmen zu können
  • die Erkrankung anzuerkennen den Alltag auch mit der Erkrankung (neu) zu gestalten

….. um selbstwirksam zu leben.

Mein Anspruch in meiner Arbeit mit Ihnen ist es, Ihre Möglichkeiten zu besprechen, Möglichkeiten (eventuell zusammen) auszuprobieren und anschlussfähige Möglichkeiten zu etablieren. Ziel kann es sein, den Alltag und somit auch Ihr Leben wieder selbstständig zu organisieren.

Soziotherapie ist zwar ein langfristiges Angebot was sich mit maximal 120 Beratungsstunden über drei Jahre erstrecken kann. Verordnet werden in der Regel jeweils 30 Stunden pro Verordnung. Mein Anliegen ist es mich als Soziotherapeutin schnell überflüssig zu machen. Aus diesem Grund verstehe ich die 30 Stunden der Verordnung zunächst als unseren zeitlichen Rahmen, um mit Ihnen effektiv und lösungsorientiert zu arbeiten.

Wichtig: Sofern Sie nicht schon von der Zuzahlungspflicht befreit sind, wird ein Zuzahlungsbetrag der Krankenkassen (gesetzliche Zuzahlungspflicht) pro Stunde erhoben. Eine Zuzahlungsbefreiung ist jedoch möglich.

Informationen für Verordner

Soziotherapie muss von einem Facharzt oder Psychotherapeuten mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verordnet und vor Beginn der Soziotherapie von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal 120 Stunden in drei Jahren, wobei pro Verordnung 30 Stunden ausgestellt werden.

Mit einer Überweisung können auch andere Ärzte (z.B. Hausärzte) einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, sofern der überweisende Arzt diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich einschätzt, um z.B. einen Facharzt aufzusuchen. Der Soziotherapie stehen in solchen Fällen fünf Therapieeinheiten zur Verfügung, um z.B. den Klienten zu motivieren oder erste Gespräche zur Erhebung der Anamnese zu führen.

Zur Abklärung der Therapiefähigkeit können somit ebenso zunächst fünf „Probestunden“ (Probatorik) verordnet werden.

Folgende Fachgruppen dürfen nach Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verordnen:

  • Psychiatrie
  • Psychotherapie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin
  • Neurologie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Fachärzte mit Zusatz- Weiterbildung Psychothjerapie
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Psychiatrische Institutsambulanz/ dortige Fachärzte

Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung: Dafür stellen der Facharzt oder Psychotherapeut einen Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie

Wenn Sie weitere Fragen zur Indikation oder zur Verordnung haben, kontaktieren Sie mich gerne.

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